Schlag ins Gesicht eines Mitschülers: Klassenfahrt fällt aus

Wer einem Mitschüler ins Gesicht schlägt, darf von einer Klassenfahrt ausgeschlossen werden. Das VG Berlin hat einen Eilantrag gegen eine entsprechende Schulordnungsmaßnahme zurückgewiesen (Az. 3 L 61.24).

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