Wenn ein Betreuter seinem ehrenamtlichen Betreuer eine Vase auf den Kopf schlägt, kann das für das Opfer ein Arbeitsunfall sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beteiligten miteinander verwandt sind und der Vorfall sich in der gemeinsamen Wohnung ereignet. Voraussetzung ist, dass der Angriff infolge der Betreuertätigkeit erfolgt ist. So das LSG Sachsen-Anhalt (Az. L 6 U 19/23).
Bitkom startet „Monitor Staatsmodernisierung“
Eine moderne Verwaltung soll das für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen gleichermaßen ändern, mit Leistungen, die sich digital, schnell und unkompliziert erledigen lassen. Wie weit