Die unabhängige Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft vermittelt in Streitigkeiten aus Mandatsverhältnissen über Honorar und Schadensersatz. Bislang war sie nur für Streitwerte bis 50.000 Euro zuständig. Ab dem 01.01.2025 gilt diese Wertgrenze nicht mehr. Hierüber informiert die BRAK.
Ohne Pflicht gezahlt – Rechtsschutzversicherung kann Anwalt dennoch in Regress nehmen
Für den Regress wegen Anwaltsverschuldens ist es irrelevant, ob eine Rechtsschutzversicherung ohne rechtliche Verpflichtung gezahlt hat, so der BGH (Az. IX ZR 79/25). Über diese