Die Schließung von Gastronomiebetrieben, die Ende Oktober 2020 zur Bekämpfung der “zweiten Welle” der Corona-Pandemie in einer saarländischen Rechtsverordnung angeordnet wurde, konnte auf die Generalklausel in § 28 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 32 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes gestützt werden. Das hat das BVerwG entschieden (Az. 3 CN 4.22 und 3 CN 5.22).
Weniger Lieferengpässe im Einzelhandel
Die Lieferengpässe bei den Einzelhändlern haben lt. ifo Institut im Mai nachgelassen. Im Mai meldeten 41,3% der Befragten Knappheiten, nach 45,7% im April.