Die Schließung von Gastronomiebetrieben, die Ende Oktober 2020 zur Bekämpfung der „zweiten Welle“ der Corona-Pandemie in einer saarländischen Rechtsverordnung angeordnet wurde, konnte auf die Generalklausel in § 28 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 32 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes gestützt werden. Das hat das BVerwG entschieden (Az. 3 CN 4.22 und 3 CN 5.22).
Höhere Inflation durch Preisschock beim Öl trifft weiterhin Familien am stärksten
Als Folge des Iran-Kriegs ist die Inflationsrate in Deutschland im April auf 2,9 Prozent gestiegen – 0,2 Prozentpunkte mehr als im März. Der Anstieg ist