Im Streit um Schmerzensgeld nach einer Blondierung verurteilte das AG München eine Friseurin zu einer Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von 4.000 Euro, da das verwendete Blondierungsmittel einen zu hohen Wasserstoffperoxidgehalt aufwies und zu Verbrennungen auf der Kopfhaut der Kundin führte (Az. 159 C 18073/21).
Reitstallbesitzer steht kein Pfandrecht an einem im Betrieb untergestellten Dressursattel zu
Das LG Köln bestätigt das amtsgerichtliche Urteil, wonach einem Reitstallbesitzer kein Pfandrecht an einem im Betrieb untergestellten Dressursattel zusteht (Az. 9 S 75/25).