Im Streit um Schmerzensgeld nach einer Blondierung verurteilte das AG München eine Friseurin zu einer Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von 4.000 Euro, da das verwendete Blondierungsmittel einen zu hohen Wasserstoffperoxidgehalt aufwies und zu Verbrennungen auf der Kopfhaut der Kundin führte (Az. 159 C 18073/21).
Teststellenbetreiberin muss Vergütungen für Corona-Tests zurückzahlen
Das VG Koblenz hat die Klage einer Teststellenbetreiberin gegen die Rückforderung von Vergütungen nach der Coronavirus-Testverordnung durch die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz abgewiesen (Az. 5 K