Schöffen haben keinen Anspruch auf Urteilsabschrift

Schöffen werden wieder zu Privatpersonen, wenn das Strafverfahren beendet ist und können damit auch nicht die Urteilsbegründung erfahren, so das KG Berlin (Az. 3 Ws 25/24). Hierauf weist die BRAK hin.

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Risikoaufklärung bei Permanent Make Up

Das AG München stellte klar, dass eine Aufklärung über gesundheitliche Risiken bei einer Kosmetik-Behandlung (hier: ein permanentes Lippen Make Up) bereits vor Vertragsabschluss erfolgen muss