Schüler nach Schulschluss auf dem Weg ins Sportinternat zum Mittagessen unfallversichert

Das SG Hannover hat entschieden, dass ein Schüler unfallversichert ist, der nach Schulschluss auf dem Weg in ein Sportinternat, um dort das Mittagessen einzunehmen und Hausaufgaben anzufertigen, verunfallt (Az. S 22 U 214/20).

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