Das SG Hannover hat entschieden, dass ein Schüler unfallversichert ist, der nach Schulschluss auf dem Weg in ein Sportinternat, um dort das Mittagessen einzunehmen und Hausaufgaben anzufertigen, verunfallt (Az. S 22 U 214/20).
Erste Entscheidung der BNetzA über Entgelte für den Zugang zu einem öffentlich geförderten Glasfasernetz rechtswidrig
Die erste Entscheidung der Bundesnetzagentur über Entgelte, die ein Unternehmen von einem Mitbewerber für den Zugang zu seinem öffentlich geförderten Glasfasernetz erheben darf, ist rechtswidrig.