In Deutschland besteht grundsätzlich eine Schulpflicht für alle Kinder. Damit korrespondiert eine Pflicht der Eltern, für den Schulbesuch zu sorgen. Wenn die Eltern dies nicht tun, können sogar das Sorgerecht oder Teile davon entzogen werden. Hierauf hat das OLG Oldenburg hingewiesen (Az. 11 UF 206/22).
Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG in der am 30. Juni 2021 geltenden Fassung (AStG a. F.)
Das BMF teilt mit, dass der Steueranspruch nach Maßgabe der sog. Rückkehrerregelung des § 6 Absatz 3 AStG a. F. in Fällen sog. substanzieller Gewinnausschüttungen