Die Schwerhörigkeit eines Kapitäns führt auch dann zur Berufsunfähigkeit, wenn grundsätzlich Hörgeräte das Hörvermögen im erforderlichen Umfang wieder herstellen könnten. Gemäß den Regelungen der Maritime-Medizin-Verordnung des Bundes ist Besatzungsmitgliedern des Decksdienstes das Tragen von Hörhilfen nämlich grundsätzlich untersagt. Das OLG Frankfurt hat die beklagte Berufungsunfähigkeitsversicherung zur Zahlung von Berufungsunfähigkeitsrente verurteilt (Az. 3 U 122/23).
Schutz vor Handelsumlenkung: EU-Kommission richtet neues Einfuhrüberwachungsinstrument ein
Die EU-Kommission will den europäischen Markt besser vor den indirekten Auswirkungen durch Handelsumlenkungen schützen. Diese entstehen, wenn eine erhebliche Menge an Waren, die aufgrund hoher