Das LAG Düsseldorf sah mit dem Schwimmen des Mitarbeiters im Rhein eine Pflichtverletzung mit Bezug zum Arbeitsverhältnis, die Kündigung scheitere jedoch an einer fehlenden vorherigen Abmahnung. Die Parteien einigten sich daher auf einen Vergleich (Az. 3 Sa 211/23).
Ohne Pflicht gezahlt – Rechtsschutzversicherung kann Anwalt dennoch in Regress nehmen
Für den Regress wegen Anwaltsverschuldens ist es irrelevant, ob eine Rechtsschutzversicherung ohne rechtliche Verpflichtung gezahlt hat, so der BGH (Az. IX ZR 79/25). Über diese