Legen Influencer und Influencerinnen bei ihren Posts offen – wie es das EU-Verbraucherrecht vorschreibt – wenn es sich bei ihrem Content um Werbung handelt? Ein Screening („Sweep“) von Europäischer Kommission und den nationalen Verbraucherschutzbehörden hat ergeben, dass nur jede/r fünfte solche Werbeaktivitäten systematisch kennzeichnet.
Anforderung von Abrechnungsbelegen ist kein Einsichtnahmeersuchen bei dem Vermieter
Das LG Hanau hat entschieden, dass die Anforderung von Belegkopien der Betriebskostenabrechnung kein wirksames Einsichtnahmeersuchen darstellt, wenn die Einsicht bei dem Vermieter zumutbar ist. Hierfür