Das BMF hat am 24.07.2024 die 6. Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz veröffentlicht.
Keine Ansprüche aus der Veröffentlichung eines Berichts des Akteneinsichtsausschusses
Das OLG Frankfurt hat Ansprüche eines ehemaligen Bürgermeisters auf Geldentschädigung in Höhe von mindestens 50.000 Euro wegen der Veröffentlichung eines ihn betreffenden Berichts des Akteneinsichtsausschusses