Das BMF hat am 24.07.2024 die 6. Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz veröffentlicht.
Risikoaufklärung bei Permanent Make Up
Das AG München stellte klar, dass eine Aufklärung über gesundheitliche Risiken bei einer Kosmetik-Behandlung (hier: ein permanentes Lippen Make Up) bereits vor Vertragsabschluss erfolgen muss