Die Selbständigen gehen mutlos in das Jahr 2025. In der aktuellen ifo Umfrage rechnen 40,1 % der Selbständigen mit schlechteren Geschäften im nächsten Jahr. Knapp die Hälfte erwartet, dass sich im Vergleich zum ohnehin schon schwierigen Jahr 2024 nichts ändert.
Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrags
Das LG Flensburg hat entschieden, dass der Grundstückskaufvertrag wegen arglistiger Täuschung rückabzuwickeln ist, da der von der Verkäuferin zugesicherte Dachgeschossausbau baurechtlich nicht genehmigungsfähig war (Az.