Ein Arbeitnehmer, der einer Kollegin einen Klaps auf den Po gibt, sie an sich zieht und gegen ihren erkennbaren Willen festhält, kann deswegen außerordentlich gekündigt werden, auch wenn sich der Vorfall in der lockeren Atmosphäre einer Betriebsfeier ereignete. Dies hat das ArbG Siegburg entschieden (Az. 3 Ca 387/24).
Entscheidung zur neuen Grundsteuer in Niedersachsen
Das Niedersächsische Grundsteuergesetz ist verfassungsgemäß. Das hat das FG Niedersachsen entschieden (Az. 1 K 38/24). In dem Verfahren ging es um die Bewertung eines Grundstücks