Ein Alleinbewohner eines 147 qm großen Hauses hat keinen Anspruch auf zuschussweises Bürgergeld. Angemessen sind nur 140 qm. Er kann sich nicht auf eine besonderen Härte nach § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 SGB II berufen. Dies entschied das LSG Sachsen (Az. L 7 AS 379/24 B ER).
Verlängerung der Tarifermäßigung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gemäß § 32c EStG
Das BMF-Schreiben wird im BStBl Teil I veröffentlicht und ist für die in Rn. 3 genannten Betrachtungszeiträume 2023 bis 2025 und 2026 bis 2028 anzuwenden