Das VG Neustadt hat die Klage gegen eine bauaufsichtliche Sicherungsverfügung der Stadt Pirmasens nebst Kostenbescheid abgewiesen (Az. 4 K 412/24.NW).
Zur Gültigkeit eines zerrissenen Testaments im Schließfach
Ein im Schließfach hinterlegtes, in der Mitte durchgerissenes Testament steht der gesetzlichen Erbfolge nicht entgegen. So entschied das OLG Frankfurt (Az. 21 W 26/25).