Wird gegenüber dem Finanzamt eine Stellungnahme zu einer streitigen Frage abgegeben, die nicht als Einspruch ausgelegt werden kann, kommt gleichwohl nach dem Rechtsgedanken des § 140 BGB eine Umdeutung in einen Einspruch in Betracht. Dies entschied das FG Münster (Az. 8 K 1080/21).
Feststellung der Grundstückswerte in Sachsen ist rechtmäßig
Das FG Sachsen hat in mehreren Urteilen die Feststellung der Grundsteuerwerte auf den 01.01.2022 für rechtmäßig erklärt (Az. 2 K 737/23, 2 K 211/23 und