Solidaritätszuschlag: Teilweise Abschaffung aus Sicht der BRAK verfassungswidrig

Der Solidaritätszuschlag ist verfassungsrechtlich nicht mehr durch eine Ausnahmelage gedeckt. Die Erhebung nur noch bei etwa 10 % der Einkommensteuerpflichtigen verstößt zudem gegen den Gleichheitsgrundsatz. Das hat die BRAK in einem aktuellen Gutachten für das Bundesverfassungsgericht zur Verfassungsbeschwerde gegen die teilweise Abschaffung des „Soli“ Ende 2019 ausgeführt.

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Exporterwartungen gesunken (Mai 2026)

Die Stimmung in der deutschen Exportwirtschaft hat sich verschlechtert. Die ifo Exporterwartungen sanken im Mai auf minus 5,5 Punkte, nach minus 1,2 Punkten im April.