Für das Abstellen von E-Scootern im öffentlichen Straßenraum im sog. Free-Floating-System darf die Stadt Köln von den Betreibern Sondernutzungsgebühren erheben. Die pauschale Festsetzung einer Jahresgebühr für E-Scooter bei einer nur fünfmonatigen Nutzung ist hingegen rechtswidrig. Dies entschied das OVG Nordrhein-Westfalen (Az. 11 A 339/23).
ZEW-Konjunkturerwartungen: Aussichten auf Erholung
Die ZEW-Konjunkturerwartungen für Deutschland machen in der Umfrage vom Februar 2025 einen beachtlichen Sprung nach oben. Sie liegen aktuell mit plus 26,0 Punkten um 15,7