Gerade mal seit Jahresbeginn ist das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Kraft; derweil wird in Brüssel an einer EU-Richtlinie zum Thema gearbeitet. Die Betriebe müssen sich darauf einstellen, dass mehr Unternehmen betroffen und umfassendere Risiken zu beachten sein werden. Auch eine zivilrechtliche Haftung könnte kommen. Darauf weist der DIHK hin.
Anforderung von Abrechnungsbelegen ist kein Einsichtnahmeersuchen bei dem Vermieter
Das LG Hanau hat entschieden, dass die Anforderung von Belegkopien der Betriebskostenabrechnung kein wirksames Einsichtnahmeersuchen darstellt, wenn die Einsicht bei dem Vermieter zumutbar ist. Hierfür