Betreibt eine Stelle der öffentlichen Verwaltung in sozialen Medien eigene Seiten oder Kanäle, kann wegen der für alle Nutzer bestehenden Möglichkeit, dort eingestellte Beiträge zu kommentieren, eine technische Einrichtung zur Überwachung des Verhaltens und der Leistung von Beschäftigten vorliegen, deren Einrichtung oder Anwendung der Mitbestimmung des Personalrats unterliegt. So das BVerwG (Az. 5 P 16.21).
Gesetzliche Neuregelungen im Januar 2025
Die Bundesregierung hat einen Überblick der Neuregelungen ab Januar 2025 veröffentlicht.