Betreibt eine Stelle der öffentlichen Verwaltung in sozialen Medien eigene Seiten oder Kanäle, kann wegen der für alle Nutzer bestehenden Möglichkeit, dort eingestellte Beiträge zu kommentieren, eine technische Einrichtung zur Überwachung des Verhaltens und der Leistung von Beschäftigten vorliegen, deren Einrichtung oder Anwendung der Mitbestimmung des Personalrats unterliegt. So das BVerwG (Az. 5 P 16.21).
Energieeffizienz von Gebäuden: Rat und Parlament einigen sich auf neue Vorgaben
Die EU-Kommission begrüßt die vorläufige Einigung des EU-Parlaments und des Rates zur Senkung der Emissionen und des Energieverbrauchs von Gebäuden in der gesamten EU.