Sparda-Bank Berlin unterliegt erneut im Streit um Bankgebühren

Das LG Berlin hat der Sparda-Bank Berlin untersagt, Klauseln zu Verwahrentgelten für Guthaben auf Giro- und Tagesgeldkonten zu verwenden, wenn diese den Kunden anhand gesonderter Formulare zur Unterschrift vorgelegt werden (Az. 52 O 103/22).

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