Das VG Aachen hat entschieden, dass Soldaten der Bundeswehr, die in den Jahren 2018 und 2019 als Sprengstoffentschärfer sog. Erschwerniszulagen für die Kontrolle von Fahrzeugen bei der Einfahrt in die Bundeswehrcamps in Mali und Afghanistan erhalten haben, diese vorerst nicht zurückzahlen müssen (Az. 1 K 2073/24, 1 K 2473/24, 1 K 2560/24 und 1 K 2818/24).
Unzutreffende Angaben eines Reisebüros zum Zustand des gebuchten Zimmers
Sind mündliche Erklärungen des Reisenden (hier: renovierter Zustand des Hotelzimmers) für den Inhalt seines Vertragsangebotes an den Reiseveranstalter maßgeblich, trägt lt. AG München der Reiseveranstalter