Infrastrukturprojekte kommen hierzulande trotz vieler Beschleunigungsgesetze lt. DIHK kaum voran. Das Problem liegt im Klein-Klein: Werden nur einzelne Verfahrensarten erleichtert, stocken Prozesse oft an anderer Stelle. Das versprochene „Deutschland-Tempo“ erfordert es, Maßnahmen uneingeschränkt für alle relevanten Zulassungsverfahren und Projekte umzusetzen.
Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrags
Das LG Flensburg hat entschieden, dass der Grundstückskaufvertrag wegen arglistiger Täuschung rückabzuwickeln ist, da der von der Verkäuferin zugesicherte Dachgeschossausbau baurechtlich nicht genehmigungsfähig war (Az.