Staatliche Beihilfen: Britische Steuervorteile für Unternehmen nicht rechtswidrig

Der EuGH hat einen Beschluss der EU-Kommission kassiert, in dem diese festgestellt hatte, dass das Vereinigte Königreich ausländischen Unternehmen (CFC) unberechtigte Steuervorteile gewährt habe. Kern des Streits war die Frage, wonach sich überhaupt bestimmt, wann eine Beihilfe selektiv ist (Rs. C-555/22 P u. a.).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

BFH: Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs

Der BFH hatte zu entscheiden, ob lediglich eine Vertragsübernahme oder aber eine Vertragsaufhebung und damit eine Rückgängigmachung vorliegt, wenn bei einem Erwerbsvorgang die Käuferseite ausgetauscht