Beim OLG Frankfurt sind derzeit 44 Verfahren anhängig, in denen ehemalige Aktionäre eines deutschen Pharmaunternehmens, die im Jahr 2017 ein öffentliches Übernahmeangebot angenommen hatten, einen sog. Nachbesserungsanspruch gegen die Beklagte als ehemalige Bieterin geltend machen. Der Bundesgerichtshof hatte in vorausgehenden Verfahren anderen ehemaligen Aktionären diesen Anspruch zugesprochen. Das OLG Frankfurt hat nun in zwei Entscheidungen ebenfalls zu Gunsten der ehemaligen Aktionäre entschieden und insbesondere die Durchsetzbarkeit der Ansprüche bejaht (Az. 26 U 14/24 und 26 U 18/24).
Steuerrecht vereinfachen, Digitalisierung stärken: DStV-Präsident trifft MdB Georg Günther
Bürokratieabbau, Digitalisierung und der Schutz der Unabhängigkeit der Steuerberatung – Gesprächsthemen, die die Finanzverwaltung und den Berufsstand gleichermaßen bewegen. Im Fokus von MdB Günther und