Das OLG Zweibrücken entschied, dass eine Vertragsübernahme von einer Stadt nur wirksam ist, wenn die Formvorschriften der Gemeindeordnung eingehalten sind. Mangels wirksamer Vertragsübernahme besteht kein Recht der Unternehmensnachfolgerin die Genehmigungsunterlagen der vorherigen Unternehmensträgerin über die geplante Auskiesung eines Weihers bei der Stadt einzusehen (Az. 4 U 152/22).
Verlängerung der Tarifermäßigung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gemäß § 32c EStG
Das BMF-Schreiben wird im BStBl Teil I veröffentlicht und ist für die in Rn. 3 genannten Betrachtungszeiträume 2023 bis 2025 und 2026 bis 2028 anzuwenden