Das VG Münster hat der Stadt Münster im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, einem unter dreijährigen Kind ab dem 1. August 2023 einen Betreuungsplatz zur frühkindlichen Förderung mit dem Umfang von 45 Stunden wöchentlich in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle zur Verfügung zu stellen, der in nicht mehr als 30 Minuten von der Wohnung des Kindes erreichbar ist (Az. 6 L 409/23).
Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit: Neuerungen zu A1-Bescheinigungen
Das EU-Parlament hat am 07.07.2026 eine zuvor mit dem Rat erzielte Einigung zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (Verordnungen (EG) Nr. 883/2004 und 987/2009)