Die Stadt Solingen darf die Durchführung mehrerer Wochenmärkte künftig im Rahmen eines noch abzuschließenden Durchführungsvertrags an eine lokale Bewerberin vergeben. So entschied das OVG Nordrhein-Westfalen (Az. 4 A 2508/22 und 4 A 954/23).
Kleinbetragsregelung im Erhebungsverfahren
Das BMF hat zur Kleinbetragsregelung im Erhebungsverfahren Stellung genommen (Az. IV D 1 – S 0512/00034/002/097).