Die neue Produkthaftungsrichtlinie der EU tritt am 8. Dezember 2024 in Kraft. Sie schafft einen soliden Rahmen für Schadenersatzansprüche für durch fehlerhafte Produkte verursachte Schäden und bietet allen Akteuren mehr Rechtssicherheit.
Keine Autobahnmaut für Garten- und Landschaftsbaubetriebe
Garten- und Landschaftsbaubetriebe müssen für die Nutzung von Bundesautobahnen mit Fahrzeugen unter 7,5 Tonnen keine Mautgebühren entrichten. Das hat das VG Berlin in drei Eilverfahren