Gerichtsvollzieher sollen künftig nicht nur körperliche Sachen pfänden können, sondern auch Geldforderungen. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das BMJ am 01.10.2024 veröffentlicht hat.
Gesetzliche Neuregelungen im Januar 2025
Die Bundesregierung hat einen Überblick der Neuregelungen ab Januar 2025 veröffentlicht.