Die EU-Kommission hat eine Änderungsrichtlinie zur sog. ADR-RL (Richtlinie über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten, 2013/11/EU) veröffentlicht sowie eine Empfehlung über Qualitätsanforderungen an Streitbeilegungsverfahren, die von Online-Marktplätzen und Wirtschaftsverbänden der Union angeboten werden, angenommen. Das berichtet die BRAK.
Fußballverein gegen Ticketzweitmarkthändler
Das LG München I hat über die Klage der FC Bayern München AG gegen die Viagogo GmbH entschieden. Dabei gab sie der Klägerin teilweise Recht: