Ab 13.10.2023 können Bürger „Mein Justizpostfach“ (MJP) nutzen. Der Dienst ermöglicht eine digitale, rechtssichere und kostenfreie Kommunikation mit der Justiz. Bürger können damit z. B. Klagen bei Gericht rechtswirksam einreichen oder Dokumente wie Mietverträge oder Bußgeldbescheide auf sichere Weise elektronisch an ihre Anwältin oder ihren Anwalt übermitteln.
Ohne Pflicht gezahlt – Rechtsschutzversicherung kann Anwalt dennoch in Regress nehmen
Für den Regress wegen Anwaltsverschuldens ist es irrelevant, ob eine Rechtsschutzversicherung ohne rechtliche Verpflichtung gezahlt hat, so der BGH (Az. IX ZR 79/25). Über diese