Die WPK hat zu dem Entwurf unverbindlicher Leitlinien zur Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung mit begrenzter Sicherheit des Committee of European Auditing Oversight Bodies (CEAOB) Stellung genommen.
Tübinger Grundsteuersatzung wirksam – keine Bekanntmachungsfehler
Der VGH Baden-Württemberg hat mit Normenkontrollurteil vom 18. Juni 2026 die Wirksamkeit der Tübinger Grundsteuerhebesatzsatzung bestätigt (Az. 2 S 2228/25).