Die WPK hat zum Entwurf einer Verordnung über die Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen Stellung genommen. Die Verordnung soll die bestehende JAbschlWUV 1970 ablösen und den Anwendungsbereich erweitern. Darüber hinaus werden punktuelle Anpassungen vorgeschlagen, um die Aussagekraft des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen zu erhöhen. Dies begrüßt die WPK.
Arbeitsförderung: Kein Kurzarbeitergeld bei Scheinarbeitsverhältnis
Voraussetzung für den Anspruch von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist unter anderem, dass ein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall vorliegt. Den Anspruch auf Kurzarbeitergeld macht der Arbeitgeber