Mit dem Gesetzesentwurf eines Fondsmarktstärkungsgesetzes soll die Resilienz des Fondsmarktes und dadurch die Stabilität des Finanzmarktes insgesamt gestärkt werden. Für den Berufsstand ist § 40a des Entwurfs des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB‑E), eingeführt durch Art. 1 Nr. 26, relevant. Die Regelung sieht eine Privilegierung für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vor. Die WPK regt an, diese Privilegierung auf Buchprüfungsgesellschaften zu erstrecken.
Kein Anspruch auf Nutzung eines bestimmten Supermarktes
Das AG München wies die Klage der betroffenen Anwohnerin gegen das ihr gegenüber ausgesprochene Hausverbot eines Münchner Supermarkts ab (Az. 142 C 18533/24).