Mit dem Gesetzesentwurf eines Fondsmarktstärkungsgesetzes soll die Resilienz des Fondsmarktes und dadurch die Stabilität des Finanzmarktes insgesamt gestärkt werden. Für den Berufsstand ist § 40a des Entwurfs des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB‑E), eingeführt durch Art. 1 Nr. 26, relevant. Die Regelung sieht eine Privilegierung für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vor. Die WPK regt an, diese Privilegierung auf Buchprüfungsgesellschaften zu erstrecken.
Stellungnahme zur Initiative der EU-Kommission für die Portabilität von Kompetenzen
Die Europäische Kommission hat eine Initiative für die Portabilität von Kompetenzen angekündigt und dazu vorab eine öffentliche Konsultation zu ihrer Folgenabschätzung durchgeführt. Die WPK befürwortet