Mit dem Gesetzesentwurf eines Fondsmarktstärkungsgesetzes soll die Resilienz des Fondsmarktes und dadurch die Stabilität des Finanzmarktes insgesamt gestärkt werden. Für den Berufsstand ist § 40a des Entwurfs des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB‑E), eingeführt durch Art. 1 Nr. 26, relevant. Die Regelung sieht eine Privilegierung für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vor. Die WPK regt an, diese Privilegierung auf Buchprüfungsgesellschaften zu erstrecken.
Ohne Pflicht gezahlt – Rechtsschutzversicherung kann Anwalt dennoch in Regress nehmen
Für den Regress wegen Anwaltsverschuldens ist es irrelevant, ob eine Rechtsschutzversicherung ohne rechtliche Verpflichtung gezahlt hat, so der BGH (Az. IX ZR 79/25). Über diese