Die WPK hat den Ausschüssen ihre Stellungnahme zum SteFeG vom 27. September 2024 übermittelt. Die WPK lehnt die Mitteilungspflicht unverändert ab. Hilfsweise wird gefordert, die meldepflichtigen Sachverhalte zu konkretisieren und zu begrenzen.
BFH zur grunderwerbsteuerrechtlichen Anzeigepflicht eines Notars: Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumnis
Kommt ein Notar seiner Pflicht zur Anzeige nach § 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GrEStG nicht innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Zwei-Wochen-Frist nach, kann