Die WPK spricht sich für die Beibehaltung der ursprünglichen Definition von Prüfungsnachweisen aus und warnt vor erhöhtem Dokumentationsaufwand.
Wer schnarcht, schläft – Richterbank nicht ordnungsgemäß besetzt
Ein Richter, der in der mündlichen Verhandlung für eine nicht unerhebliche Zeit einschläft und schnarcht, gilt als „abwesend“, weil er dann wesentlichen Vorgängen nicht mehr