Die WPK spricht sich für die Beibehaltung der ursprünglichen Definition von Prüfungsnachweisen aus und warnt vor erhöhtem Dokumentationsaufwand.
Kostenübernahme für künstliche Befruchtung: Selbst finanzierte Kryotransfers nicht auf Höchstzahl anzurechnen
Das LSG Schleswig-Holstein hat über die Frage verhandelt, ob bei der gesetzlich vorgesehenen Begrenzung auf drei von der gesetzlichen Krankenversicherung zu finanzierende Maßnahmen der künstlichen