Stellungnahme zur Anerkennung der Qualifikationen von Drittstaatsangehörigen

Der DStV begrüßt grundsätzlich die Initiative der EU-Kommission zur Anerkennung der Qualifikationen von Drittstaatsangehörigen. Allerdings müssen bestehende berufsrechtliche Regelungen von Steuerberatern auch bei Fachkräften aus Drittstaaten angewandt werden.

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge