Einen Taxifahrer kann ein Mitverschulden treffen, wenn er bei mitgeteilter Übelkeit des Fahrgasts nicht anhält. Das AG München hat im Streitfall den Anspruch nicht auf Null reduziert, sondern ein Mitverschulden in Höhe des hälftigen Schadensersatzanspruchs angenommen (Az. 271 C 11329/10).
Tarif Bundle: Handy-Verkäufer ist nicht verantwortlich für Servicebedingungen
Vermittelt ein Handy-Verkäufer die Möglichkeit zum gleichzeitigen Abschluss eines Mobilfunkvertrages und kommen die Verträge nur bei Akzeptanz von Servicebedingungen zustande, haftet er nicht für allein