Die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) erhält kurzfristig einige Anpassungen. Sie ist nun im BGBl. veröffentlicht worden. Im Wesentlichen wird eine leichte Erhöhung der Gebühren erfolgen. Der DStV wird auch weiterhin Politik und Verwaltung daran erinnern, dass künftige Kostensteigerungen zeitnah in angemessener Weise im Gebührenrecht abgebildet werden.
Keine Berücksichtigung eines Mehrvergleichs bei der Einigungsgebühr nach Nr. 1003 i. V. m. Nr. 1002 VV RVG
Die Einigungsgebühr nach Nr. 1003 i. V. m. Nr. 1002 VV RVG wird ohne Berücksichtigung eines Mehrvergleichs bemessen. Dies entschied das FG Niedersachsen in einem