Das BMF teilt die Änderung des Schreibens vom 3. November 2016 mit (Az. IV C 6 – S 2296-a/00031/001/005).
Zur Verantwortung eines Handwerkers für fremdverursachte Werkmängel
Es gehört zu den grundlegenden Rechtsprinzipien, dass nur derjenige, dem ein Fehler zuzurechnen ist, hierfür rechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann. Wie schnell ein Handwerker