Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden (§ 35c EStG)

Das BMF hat sein Schreiben zur Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden neu gefasst und das amtliche Muster der Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens und der nach § 88 Gebäudeenergiegesetz ausstellungsberechtigten Person aktualisiert (Az. IV C 1 – S 2296-c/20/10003 :008).

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