Steuerfreie Umsätze für die Luftfahrt

Das BMF übersendet die Liste der im Inland ansässigen Unternehmer, die im entgeltlichen Luftverkehr überwiegend internationalen Luftverkehr betreiben (Az. III C 3 – S-7155-a / 19 / 10001 :006).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge