Der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer soll für das Jahr 2024 um 180 Euro auf 11.784 Euro steigen. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 (BT-Drs. 20/12783) vor, der am 26.09.2024 zusammen mit dem Entwurf eines Steuerfortentwicklungsgesetzes (BT-Drs. 20/12778) erstmals im Bundestag beraten wurde.
Haftung für die Umsatzsteuer beim Handel mit Waren im Internet (§§ 22f, 25e und 27 Abs. 25 UStG) – Vordruckmuster USt 1 TK – Mitteilung nach § 25e Abs. 4 Satz 1 bis 3 UStG
Das BMF gibt das Vordruckmuster USt 1 TK – Mitteilung nach § 25e Abs. 4 Satz 1 bis 3 UStG – neu bekannt (Az. III