Steuergesetze können Rückwirkung entfalten – eine inländische Besteuerung von Abfindungszahlungen ist seit 2017 auch dann möglich, wenn der Wohnsitz ins EU-Ausland verlagert wurde. Deutschland hat für nachträglich ausgezahlte Abfindungen das Besteuerungsrecht, auch wenn der Wohnsitz des Abfindungsempfängers nicht mehr im Inland ist. Dies gilt selbst dann, wenn die vertragliche Vereinbarung der Abfindung bereits vor Geltung der gesetzlichen Regelung erfolgte. Ein Verstoß gegen EU-Recht oder Verfassungsrecht liegt darin nicht. So entschied das FG Hessen (Az. 10 K 1421/21).
Trotz Verschattung einer Photovoltaikanlage: Waldkiefer darf nicht gefällt werden
Obwohl sie eine Photovoltaik-Anlage auf einem Hausdach verschattet, darf eine ca. 50 Jahre alte, geschützte Waldkiefer nicht gefällt werden. Das hat das VG Berlin entschieden