Steuerliche Anerkennung von Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass in einem Bewirtungsbetrieb als Betriebsausgaben

Das BMF hat die Regelungen der steuerlichen Anerkennung des Betriebsausgabenabzugs von Aufwendungen für die Bewirtung i. S. d. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG in Verbindung mit R 4.10 Absatz 5 bis 9 EStR neu festgelegt (Az. IV C 6 – S 2145/00026/005/033).

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